Sie installierte Besuchs- und Erziehungsbeistandschaften, veranlasste Abklärungen, wollte ein Jugendcoaching organisieren und die Zusammenarbeit aller Betroffenen fördern und koordinieren. Für das Gericht ist denn auch klar, dass die KESB ihre Aufgabe, die sie unter anderem auch infolge von Gefährdungsmeldungen wahrnehmen musste, im richtig verstandenen Auftrag des Gesetzgebers tätigte. Die Akten zeigen auch, dass die Bemühungen der KESB vornehmlich wegen des Widerstands der Mutter scheiterten und insgesamt erfolglos blieben.