4. 4.1 Am 21. Januar 2021 wurde F.________ angehört. Anwesend war seitens des Gerichts die Referentin, der Gerichtsschreiber sowie die Auditorin. Vor der Anhörung wurde F.________ darüber aufgeklärt, dass das Gespräch mit ihr allein ohne Beisein ihrer Mutter oder der Kindesvertreterin geführt werde, damit sie sich frei und unbeeinflusst äussern könne. Es würden daher nur diejenigen Aussagen von ihr ins Protokoll aufgenommen werden, mit deren Weiterleitung an die Parteien sie einverstanden sei. Das Protokoll wurde während der Anhörung verfasst und im Anschluss von F.________ durchgesehen und von ihr mit einigen wenigen, v.a. formalen Korrekturen genehmigt.