solle. Die Stellungnahme von E.________ zeige wieder, dass er es nicht unterlassen könne, die Mutter zu beschuldigen und das Böse bei ihr zu suchen. Während er früher angegeben habe, er habe es unterlassen, F.________ Geschenke zu geben oder Briefe zu schreiben, behaupte er plötzlich, dass diese wohl nicht an sie übergeben worden seien. Auch handle es sich bei den ihm bekannten Kontaktadressen offensichtlich nicht um Fake- Angaben, habe es doch das Gericht auch geschafft F.________ zu erreichen.