Wegen der fehlenden Sorge habe er auch nie Kontakt über die (wechselnden) Schulen nehmen können. Im Zuge der mehrfachen Gefährdungsmeldungen habe er die KESB ersucht, dies zu tun; bis heute sei dies "ergebnisoffen". F.________ habe ein Bild von ihm vermittelt erhalten, das mit den realen Gegebenheiten nichts zu tun habe. Sie sei über Jahre hinweg der Möglichkeit beraubt worden, ihn kennenzulernen. Er und seine Tochter K.________ hätten sie auch nicht über soziale Medien finden können, was in ihrem Alter doch aussergewöhnlich sei. Entgegen dem Hinweis, dass die Anhörung digital aufgenommen werde, sei dies dann unterlassen worden. Eine Begründung dafür finde sich nicht.