C. Mit Schreiben vom 3. Februar 2021 teilte die Kindesvertreterin mit, dass sie aufgrund fehlender Kommunikation mit F.________ auf eine Stellungnahme verzichte. D. Am 1. März 2021 teilte der Vater von F.________ mit, dass er erst durch das Schreiben der Rechtsvertreterin von A.________ die Kontaktdaten seiner Tochter erhalten Urteil F 2020 35 5