B. In der Folge eröffnete das Verwaltungsgericht unter der Verfahrensnummer F 2020 35 ein neues Dossier, kam dem bundesgerichtlichen Auftrag nach und hörte F.________ am 21. Januar 2021 an. F.________, die dabei unbegleitet war, wurde vor der Anhörung darüber aufgeklärt, dass nur diejenigen Äusserungen von ihr ins Protokoll aufgenommen würden, mit deren Weiterleitung an die Parteien sie einverstanden sei. Beim Protokoll, das den Beteiligten zur Kenntnis gebracht wurde, handelt es sich somit nicht um ein Wortprotokoll.