welchem diese sinngemäss schrieb, sie sei im Verfahren ignoriert worden und wolle kein gemeinsames Sorgerecht. Während Verwaltungsgericht und Kindsvater die Ablehnung der Beschwerde beantragten, stellte die Kindesvertreterin keinen formellen Antrag, sondern verwies auf ihre früheren Ausführungen. Es sei ihr aufgrund der COVID-Situation nicht möglich gewesen, ungestört mit dem Mädchen Rücksprache zu nehmen.