Zwischen den Kindseltern kam es zu verschiedenen Auseinandersetzungen (so Handgreiflichkeiten beider Parteien, Betrugsversuch seitens der Mutter), welche zu einer hohen Beanspruchung der Verwaltungs-, Polizei- und Justizbehörden führten. Die Kindseltern trennten sich im Oktober 2009. Seither bestand kein Kontakt mehr zwischen dem Vater und seiner Tochter. Nach angeblicher Mitteilung der Kindsmutter im Jahr 2009, dass E.________ nicht der Vater von F.________ sei, versuchte er erfolglos, seine Vaterschaft anzufechten, was ihm letztlich das Obergericht des Kantons G.________ mit Urteil vom 2. September 2011 verwehrte.