Sie ist zudem kaum krankheitseinsichtig und nicht behandlungsbereit. Würde sie in ihrem aktuellen Zustand aus der Klinik entlassen, wäre innert kürzester Frist mit weiterem selbstverletzendem und damit auch suizidalem Verhalten zu rechnen. Dies würde im besten Fall zu einer weiteren notfallmässigen Einweisung führen. Der stationäre Aufenthalt in der Klinik ist derzeit die einzige Möglichkeit, der Beschwerdeführerin die nötige persönliche Fürsorge zu erweisen. Erst wenn sich ihr Zustand stabilisiert hat, wird eine Entlassung möglich sein.