verbessern oder aber auch länger hinziehen könne. Dieses Krankheitsbild gehe mit einer schweren Kalkulierbarkeit einher. Im Fall einer sofortigen Entlassung sei wegen des Anspannungszustands der Beschwerdeführerin damit zu rechnen, dass es zu weiterem selbstverletzendem Verhalten bis hin zu Suizidalität komme. Es sei auch davon auszugehen, dass sie aufgegriffen und sofort wieder in die Klinik gebracht würde.