5.3 Ein weiterer stationärer Aufenthalt ist aus Sicht von Klinikarzt Dr. C.________ für mindestens zwei bis drei weitere Wochen, allenfalls auch länger, notwendig. Bei einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sei es typisch, dass sich der Zustand innert kurzer Zeit Urteil F 2020 33 10