Sie hat eine Beiständin, die sich um ihre finanziellen und administrativen Belange kümmert und die sie offenbar auch sehr schätzt. Nach eigenen Angaben ist die Beschwerdeführerin in professioneller psychiatrischer Behandlung beim Psychiater J.________, wobei Termine alle zwei Wochen vom gerichtlichen Gutachter als aktuell eindeutig zu wenig intensiv beurteilt werden. Das bestehende, vorwiegend professionelle Beziehungsnetz war insgesamt nicht in der Lage, die aktuelle Krisensituation zu verhindern, und ist damit auch nicht tragfähig genug, um die Beschwerdeführerin mit ihrer sehr schwerwiegenden Erkrankung in ausreichender Weise im ambulanten Rahmen betreuen zu können.