Es fehle ihr an Behandlungsbereitschaft. Gestützt auf die ärztlichen Einschätzungen und auch die eigenen Angaben der Beschwerdeführerin, die eine Einnahme der angebotenen Medikamente explizit und vehement ablehnt und auch eine Versorgung ihrer Wunden verweigert, fehlt es ihr offensichtlich an einer echten Krankheitseinsicht und an einer ernsthaften Behandlungsbereitschaft.