5.1 Nach Ansicht von Klinikarzt Dr. C.________ wechselt die Krankheitseinsicht bei der Beschwerdeführerin; sie wisse zwar, dass sie krank sei, ziehe daraus aber keine Konsequenzen. Eine Behandlungsbereitschaft sei nicht vorhanden. Doktor F.________ beurteilt die Krankheitseinsicht als partiell vorhanden, indem sie zwar wisse, dass sie krank sei. Sie sei jedoch nicht gewillt, sich adäquat behandeln zu lassen. Es fehle ihr an Behandlungsbereitschaft.