Auch im Klinikrahmen hat sie sich bereits wieder verletzt und mutmasslich Scherben beiseite geschafft, mit denen sie sich - wie sie selber erklärte - weiter verletzen möchte. Sie ist auch nicht bereit, die Wunden reinigen und desinfizieren zu lassen, obwohl die Klinik der Meinung ist, dass eine chirurgische Versorgung im Kantonsspital dringend angezeigt wäre. Auch die Selbstgefährdung in einem weiteren Sinne im Fall einer sofortigen Entlassung ist ebenfalls klar zu bejahen. Die Beschwerdeführerin läuft Gefahr, dass ihr mit hohem Leidensdruck behafteter Gesundheitszustand bestehen bleibt oder sich gar noch verschlechtert.