4.1.1 Klinikarzt Dr. C.________ führte aus, dass die Beschwerdeführerin zwar akut keine Suizidäusserungen gemacht habe. Angesichts der starken Anspannung, unter der sie leide, sei allerdings zu befürchten, dass es auch im Klinikrahmen zu weiteren schweren Selbstverletzungen - letztlich auch zu Suizidalität - kommen könne. Suizidale Vorfälle seien aus der Vorgeschichte bekannt. Im Falle einer baldigen Entlassung sei von stark selbstschädigendem bis hin zu suizidalem Verhalten auszugehen. Eine Mangelernährung, wie sie in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen sei, liege aktuell nicht vor.