Es wäre angezeigt, die Wunde der Beschwerdeführerin im Kantonsspital chirurgisch reinigen und versorgen zu lassen, was sie jedoch vehement ablehne. Die Beschwerdeführerin leide an einer seit langem bestehenden komplizierten Erkrankung, bei der es nicht unbedingt sinnvoll sei, den Klinikaufenthalt zu lange andauern zu lassen. Gegenwärtig sei die Situation jedoch akut und die Klinik könne eine Entlassung nicht verantworten.