werden können. Man strebe an, die Klinikaufenthalte jeweils möglichst kurz zu halten. Derzeit befinde sich die Beschwerdeführerin allerdings in einem starken Anspannungszustand. Während ihres erst kurzen Aufenthalts sei es bereits zu schwerwiegendem selbstverletzendem Verhalten gekommen. Es bestehe eine starke Dynamik, die befürchten lasse, dass es zu weiteren Selbstverletzungen kommen werde. Es wäre angezeigt, die Wunde der Beschwerdeführerin im Kantonsspital chirurgisch reinigen und versorgen zu lassen, was sie jedoch vehement ablehne.