Die Patientin lasse eine Reinigung oder Desinfektion der Wunde trotz Aufklärung über die Konsequenzen nicht zu. Imperative Stimmen seien bei ihr in der Vergangenheit mehrfach aufgetreten, wobei etwas unklar sei, ob es sich um tatsächliche Halluzinationen oder eher um ein Gedankenlautwerden handle. Jedenfalls sei deren Handlungsrelevanz nicht gänzlich ausgeschlossen. Die Patientin gebe Suizidwünsche an und könne nicht garantieren, dass sie die Befehle der Stimmen nicht in die Tat umsetze. Da sie sich zunächst als nicht absprachefähig erweise, werde sie isoliert.