Die Parteien erhielten Gelegenheit zur Stellung von Ergänzungsfragen und zu einer abschliessenden Stellungnahme. Die Beschwerdeführerin hielt dabei an ihrem Antrag auf umgehende Entlassung fest, während Dr. C.________ seitens der Klinik die Abweisung der Beschwerde beantragte. Anschliessend wurde die Verhandlung für die Beratung und Urteilsfällung unterbrochen und danach wurde der Urteilsspruch mündlich eröffnet und kurz begründet. Das Verwaltungsgericht erwägt: