A. A.________, Jahrgang 1992, wurde am 29. August 2020 von der Notfallpsychiaterin Dr. med. B.________ mittels ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung (FU) zwangsweise in die Triaplus AG Klinik Zugersee eingewiesen. B. Gegen diese Einweisung beschwerte sich A.________ am 30. August 2020 (der Post übergeben am 31. August und eingegangen auf der Gerichtskanzlei am 1. September 2020) beim Verwaltungsgericht. Sie verlangte die sofortige Aufhebung der FU und die Entlassung aus der Klinik. Zur Begründung führte sie aus, dass sie keine psychischen Beschwerden habe. Sofern man der Meinung sei, dass sie krank sei, müsste man dies beweisen.