5.3 Klinikarzt Dr. D.________ erachtet eine stationäre Behandlung und Betreuung für weitere zwei bis drei Wochen als notwendig. In dieser Zeit beinhalte der Behandlungsplan die Optimierung der Medikation. Wenn die Beschwerdeführerin stabiler sei, könne man die Dosis vielleicht - wie von ihr gewünscht - etwas reduzieren. Man werde ihr auch erneut eine Depotmedikation anbieten, die sie bisher abgelehnt habe. Im Falle einer sofortigen Entlassung käme es zu einer weiteren Verwahrlosung der Patientin. Sie könnte wohl nicht in der K.________ bleiben und obdachlos werden; sie würde ihren Arbeitsplatz verlieren und verwahrlosen.