5.2 Die sozialen Begleitumstände sind - soweit bekannt - eher ungünstig. Die 46 Jahre alte Beschwerdeführerin ist geschieden und kinderlos. Sie ist gebürtige H.________ und aufgrund einer inzwischen wieder geschiedenen Ehe I.________ Staatsangehörige. In der Schweiz hat sie die Niederlassungsbewilligung C. Sie hat aktuell ein Zimmer in der K.________ - einer unter dem Dach der Stiftung L.________ betriebenen sozialpsychiatrisch ausgerichteten rehabilitativen Wohngemeinschaft -, das ihr derzeit zwar noch zur Verfügung steht, wo sie aber zum Schutz der Mitbewohner in ihrem Zustand zurzeit wohl nicht mehr aufgenommen würde.