Essen mit Vergiftungsideen und Wahnhaftigkeit. Seit Klinikeintritt habe sich ihr Zustand erstaunlich schnell und deutlich verbessert. Es sei bei ihr von einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10: F20.0) mit chronischem Verlauf auszugehen, die eine lebenslängliche medikamentöse Behandlung erfordern würde. 3.4 Gestützt auf die Vorgeschichte und die ärztlichen bzw. gutachterlichen Angaben steht fest, dass die Beschwerdeführerin an einer schwerwiegenden psychischen Störung in Form einer paranoiden Schizophrenie leidet. Damit ist die erste Voraussetzung für eine fürsorgerische Unterbringung in einer Einrichtung erfüllt.