C. Am 9. September 2020 wurde die Beschwerdeführerin von der fürsorgerechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts in der B.________ persönlich angehört. An dieser Anhörung nahmen seitens der Klinik Oberarzt Dr. med. D.________, Psychologin M.Sc. E.________ und Unterassistent cand. med. F.________ sowie als gerichtlicher Gutachter Dr. med. G.________, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, teil, der im Anschluss an die Anhörung sein Gutachten mündlich erstattete. Die Parteien erhielten Gelegenheit zur Stellung von Ergänzungsfragen und zu einer abschliessenden Stellungnahme.