A. A.________, Jg. 1973, wurde am 25. August 2020 von med. pract. C.________, Assistenzärztin bei der APP Ambulante Psychiatrie & Psychotherapie, Zug, mit fürsorgerischer Unterbringung (FU) in die B.________ eingewiesen. B. Gegen diese Anordnung beschwerte sich A.________ mit einer nicht datierten Eingabe (Poststempel: 31. August 2020; Eingang auf der Gerichtskanzlei am 1. September 2020) beim Verwaltungsgericht und verlangte ihre sofortige Entlassung. Zur Begründung führte sie aus, dass sie zurück an ihre Arbeit müsse, da ihre Kollegin in den Ferien sei. Sie finde, dass ihre Gesundheit stabil sei, und sie werde die Anweisungen des Arztes befolgen.