Dem Bericht der I.________ vom 27. März 2013 ist zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer ein Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS, ICD-10 F90.0) und eine Störung der Sexualpräferenz: Pädophilie (ICD-10 F64.4) zu bejahen sei (KESB-act. 5.4). Dem Bericht der I.________ vom 6. Oktober 2016 ist zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer eine langjährige und persistierende Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung gemäss ICD-10 F90.0 vorliege. Des Weiteren bestünden bedeutsame Reife-, soziale und emotionale Defizite (KESB-act. 5.7).