3.2.3 Schliesslich sind auch in der betroffenen Person liegende Gründe zu berücksichtigen, so das Alter, die Gesundheit, die soziale Situation, Sprachkenntnisse, Schulbildung, Rechtskenntnisse und allgemein die Fähigkeit, sich im Verfahren zurechtzufinden und die Interessen auf sich allein gestellt wirksam wahrzunehmen (vgl. E. 3 vorstehend). 3.2.3.1 Aus den medizinischen Akten ergibt sich im Wesentlichen das Folgende: