Mit Entscheid vom 27. August 2019 anerkannte der Sozialdienst D.________ den Anspruch von A.________ auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Aufgrund der hohen Wohnkosten befristete der Sozialdienst die wirtschaftliche Sozialhilfe auf einen Monat mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Verlängerung bei weiterhin bestehendem Bedarf und verpflichtete A.________ per Auflage dazu, sich sofort eine neue Wohngelegenheit (resp. Institution) zu suchen, die auf der IVSE-Liste (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) sein müsse. Nachdem der Beistand einen begründeten Entscheid verlangt hatte, führte der Sozialdienst D.________ am 13. September 2019 unter anderem aus, aufgrund der