c) Mit Eingabe vom 13. Juni 2019 beantragte A.________ ohne Begründung die sofortige Absetzung seines Beistands C.________. Am 20. Juni 2019 ersuchte er zudem um sofortige Aufhebung der Beistandschaft, da diese nicht zielführend sei. Sein Beistand sei lediglich pro forma tätig gewesen. Am 4. Juli 2019 forderte ihn die KESB auf, beide Anträge schriftlich zu begründen. d) Am 9. Juli 2019 informierte RA B.________ die KESB, dass er von A.________ mit der Interessenwahrung beauftragt worden sei. Er ersuchte die KESB um Akteneinsicht und Erstreckung der Frist zur schriftlichen Begründung betreffend die Anträge seines Mandanten vom 13. und vom 20. Juni 2019.