- total ca. 400 Minuten bzw. 6 Stunden und 40 Minuten zur Betreuung von und zum Austausch mit der Klientin (anrechenbar: angesichts der kognitiven Beeinträchtigung der Klientin ein immer noch aussergewöhnlich hoher Umfang von 5 Stunden). 7.2.3 Die angemessene Entschädigung des Rechtsvertreters ist demnach ausgehend von einem Stundenaufwand von total rund 15 Stunden zu bemessen. Davon ist die Hälfte von der KESB als Gegenpartei im Umfang ihres Unterliegens zu tragen, ausmachend 7.5 Stunden à Fr. 220.– zuzüglich Spesenpauschale von 3 % sowie der Mehrwertsteuer von 7.7 %, d.h. der Betrag von insgesamt Fr. 1'830.35. Im Umfang des Unterliegens der