(anrechenbar: 5 Minuten; telefonisches Bedrängen der Verfahrensleitung ist nicht zu entschädigen); - total 50 Minuten für Schreiben an das Gericht vom 19. Mai 2021 (erneute Rüge überlanger Verfahrensdauer, die angesichts laufender Bemühungen um Begutachtung erneut rechtsmissbräuchlich erscheint) sowie "Durchsicht Dossier zu den Prozesshandlungen" in diesem Zusammenhang (letzteres ist bereits deshalb nicht zu entschädigen, da dem Anwalt die Prozesshandlungen bereits bekannt waren); - 5 Minuten für Kenntnisnahme eines Schreibens des Gerichts am 8. April 2022 (Doppelerfassung);