- 30 Minuten für Schreiben an das Gericht vom 4. März 2021 (notwendig: 10 Minuten zwecks Einreichung des angeforderten Berichts; nicht entschädigungspflichtig ist die Wiedergabe von Gesetz und Rechtsprechung sowie die erneute Rüge überlanger Verfahrensdauer, die nachgerade rechtsmissbräuchlich erscheint angesichts nicht zuletzt durch die Beschwerdeführerin und ihren Rechtsanwalt verursachter Verzögerungen); - 10 Minuten zur Durchsicht der Mitteilung der KESB bzgl. Verzicht auf Stellungnahme (anrechenbar: 5 Minuten); - 20 Minuten für Telefonate mit dem Verwaltungsgericht am 11. Mai 2021