- 50 Minuten für Schreiben an das Gericht vom 19. sowie Kenntnisnahme von Schreiben des Gerichts am 23. Februar 2021 (das Schreiben vom 19. Februar 2021 erschöpft sich in der Zustellung eines anderen als des vom Gericht angeforderten Berichts sowie in der Rüge überlanger Verfahrensdauer bei gerade einmal viermonatigem Zeitablauf seit Eingang der letzten Stellungnahmen; das Schreiben des Gerichts vom 22. Februar 2021 war folglich repetitiv und einzig nötig, weil der bereits zuvor verlangte Bericht durch den Rechtsvertreter nicht eingereicht wurde);