7.2.2 Nicht durch die Gegenpartei oder das Gericht zu entschädigen sind davon folgende Aufwände, die als unangemessen zu qualifizieren und mithin zu kürzen bzw. zu streichen sind: - 45 Minuten für das Ausarbeiten des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (anrechenbar: maximal 30 Minuten bei sehr einfachen, liquiden Verhältnissen); - 20 Minuten für die Durchsicht und Weiterleitung der Verfügung über die Genehmigung der unentgeltlichen Rechtspflege (anrechenbar: 10 Minuten); - 35 Minuten für diverse Telefonate mit dem Gericht am 12. und 13. Januar sowie am 9. Februar 2021 (zu entschädigen: 5 Minuten; nicht zu entschädigen ist