7.2.1 Mit Honorarnote vom 20. April 2022 (act. 57) macht der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin für seine Bemühungen im vorliegenden Gerichtsverfahren einen Zeitaufwand von 19 Stunden und 50 Minuten bei einem Stundenansatz von Fr. 220.– sowie Spesen von 150.– für Kopien und 25.– für Portokosten geltend, zuzüglich Mehrwertsteuer, ausmachend total Fr. 4'887.60.