KESB erneute Schutzmassnahmen im Bereich Wohnen zu prüfen und der Urteil F 2020 29 15 Beschwerdeführerin nötigenfalls auch die Handlungsfähigkeit für den Abschluss von Mietverträgen zu entziehen haben. 5.1.4 Nach dem Gesagten ist in den Bereichen Wohnen und Arbeit/Tagesstruktur/Bildung die Vertretungsbeistandschaft aufzuheben.