50 S. 10). Abgesehen von der dadurch bewirkten Einschränkung ihres finanziellen Spielraums ist indes nicht aktenkundig, dass sich im Bereich Wohnen seit dem Bezug dieser Wohnung Ende 2018 nennenswerte Probleme gezeigt hätten, die einen Schwächezustand in diesem Bereich offenbaren würden. Allein die Belastung ihres Budgets mit der hohen Wohnungsmiete stellt für sich allein jedenfalls so lange keine hinreichende Gefährdung dar, als die Beschwerdeführerin – auch dank der vorausschauenden Planung ihrer Beiständin im Bereich Finanzen – ihre Miete jeweils zu bezahlen und die Wohnung zu halten vermag, wobei sie offenbar zumindest punktuell auch Unterstützung von ihrer Familie erhält (act.