Freudig nehme ich von Ihnen Künftigen veranlassten Sozialleistungen entgegen somit könnte ich mir meine Kranke Prämien Und reguläre Zahnarzt Behandlungen leisten" (act. A.________ 3) sowie ein Schreiben der Beschwerdeführerin an die IV-Stelle Zug vom 17. Februar 2022, woraus hervorgeht, dass sie auch an dieser Stelle offenbar zum eigenen Schaden als unkooperativ wahrgenommen wurde (act. A.________ 6).