Hingegen seien in den Bereichen Wohnen, soziale Kontakte und Tagesstruktur keine weitergehenden Einschränkungen zu erwarten (a.a.O. S. 21 f.). Die Verbeiständete habe bereits Beachtliches geschafft und verfüge über grosse Ressourcen im Bereich des logischen Denkens, so dass sie an sich kognitiv weiterhin in der Lage sein sollte, sich mit niederschwelliger Unterstützung/Kontrolle um ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern zu können. Da indes gleichzeitig nur wenig Einsicht in ihre Einschränkungen bestehe und sie ihre Ressourcen in der Vergangenheit nicht mit Hilfe von aussen habe stärken und nutzen können, vermöchten die relativen Stärken die ausgeprägten Schwächen nicht aufzuwiegen.