4.4 Gemäss Gerichtsgutachten Neuropsychologie und Neurochirurgie vom 25. Februar 2022 (act. 50) bestand im Untersuchungszeitpunkt Ende Januar 2022 nach wie vor eine leichte bis mittelgradige neuropsychologische Störung mit Betroffenheit der Bereiche Gedächtnis, Exekutiv-, Aufmerksamkeits- und Sprachfunktionen. Retrospektiv wie prospektiv sei von einem relativ stabilen kognitiven Profil auszugehen (a.a.O. S. 20 f.). Auf Basis der Befunde auf Verhaltens- sowie kognitiver Ebene sei von massgeblichen Urteil F 2020 29 12