_, Oberarzt, Neurozentrum Bewegungsstörung und Kognition, Kantonsspital E.________. Gemäss deren Untersuchung waren bei der Patientin eine mittelgradige bis schwere mnestische Störung (d.h. Störung des Denkens, der Auffassung und der Aufmerksamkeit), leicht- bis mittelgradige Einschränkungen in frontal-exekutiven und attentionalen Teilfunktionen (etwa: betreffend Flexibilität, Motivation, Planung und Entscheidfindung) sowie eine leichte bis mittelgradige neuropsychologische Störung (d.h. nach Verletzungen und Schädigungen auftretende Veränderungen der kognitiven und affektiven Funktionen) feststellbar.