Auf Verlangen des Gerichts reichte die Beschwerdeführerin den angesprochenen Bericht über die neuropsychologische Untersuchung vom 17. April 2019 nach (BF-act. 7, vorstehend Sachverhalt lit. E). Dieser wurde verfasst von Dr. phil. H.________, Neuropsychologin, und Dr. med. L.________, Oberarzt, Neurozentrum Bewegungsstörung und Kognition, Kantonsspital E.__