4.3 Dem ambulanten Bericht von Prof. Dr. med. K.________, Neurochirurgie FMH, damals Chefarzt, Neurozentrum, Klinik für Neurochirurgie, Kantonsspital E.________ (KSA), vom 14. Mai 2019 (KESB-act. 11) ist zu entnehmen, es bestehe eine leicht eingeschränkte Funktionsfähigkeit unter der meistens beruflichen/schulischen Anforderung (unter Verweis auf neuropsychologische Untersuchungen vom 30. April 2018 sowie vom 17. April 2019 am Kantonsspital E.________). In Bezug zur Beistandschaft habe aufgrund der kognitiven Befunde eine positive Entwicklung bestätigt werden können;