Gemäss der Beiständin habe die Beschwerdeführerin ihre administrativen und finanziellen Kompetenzen noch ungenügend entwickelt. Ihre Vorstellungen in Bezug auf die Möglichkeiten und Grenzen im Umgang mit ihrem Einkommen seien lebensfremd. Es sei begrüssenswert, dass es ihr wichtig sei, Betreibungen zu verhindern. Was es dazu brauche, welche konkreten Konsequenzen dies für sie habe, scheine sie jedoch nicht erfassen zu können. Es gelinge ihr nicht, ihre finanzielle Lage sachlich und realistisch einzuschätzen.