Zwei Organisationen hätten das Gesuch abgelehnt, eine Organisation habe bis anhin nicht reagiert. Dieses Jahr habe sie bei einer Organisation mündlich nach den Bedingungen für eine Spende angefragt und sofort eine abschlägige Antwort erhalten. Die Organisation habe auf die Richtlinien der Sozialhilfe hingewiesen, wonach das Einkommen der Beschwerdeführerin genügend, aber die Wohnung zu teuer sei. Die Beschwerdeführerin sei über diese Absagen ebenso informiert worden wie darüber, dass die Beiständin keine weiteren Möglichkeiten für Spendengesuche mehr sehe. Sie habe die Meinung vertreten, die Beiständin wolle nur nicht und würde sich zu wenig bemühen.