Die Beschwerdeführerin habe Mühe zu akzeptieren, dass ihre finanziellen Mittel keinen Spielraum zulassen würden. Wiederholt sei sie ohne Rücksprache Verpflichtungen eingegangen, die ihr Budget gesprengt hätten. Die Rechnungen dafür, sowie etwa auch Belege für Rückerstattungen durch die Krankenkasse, habe sie oft mit grosser Verspätung und unvollständig gebracht. Es sei daher bereits zu Betreibungen und teilweise zu Forderungen via Inkassobüros gekommen. Seit Monaten müssten die Rechnungen priorisiert werden. Um Betreibungen zu verhindern, würden die dringendsten Rechnungen bezahlt und andere, soweit Urteil F 2020 29 10