4. Materiell ist strittig und zu prüfen das Vorliegen einer Gefährdung des Wohls der Beschwerdeführerin (E. 5.1 nachfolgend) sowie die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit der durch die KESB ergriffenen Schutzmassnahmen (unten E. 5.2). Aus den vorliegenden Akten ergibt sich im Wesentlichen das Folgende: