A. A.a Die 1998 geborene A.________ erlitt im Juli 2016 eine Hirnblutung und musste in der Folge mehrfach operiert werden. Mit Entscheid Nr. 2016/1771 vom 20. Dezember 2016 errichtete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Zug für sie eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung in den Bereichen Administration, Finanzen, Wohnen und Ausbildung. Gleichzeitig ernannte sie D.________ zur Beiständin. Die von A.________ hiergegen geführte Verwaltungsgerichtsbeschwerde wies das hiesige Gericht mit Urteil F 2017 2 vom 13. Juni 2017 ab.