Ausserdem konnte die Abklärungsperson M.________ keine konkreten und erheblichen Anhaltspunkte für eine negative Beeinflussung von E.________ durch die Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater feststellen (Abklärungsbericht S. 12). Auch der Mediator RA J.________ verneint, klare Indizien gefunden zu haben, die darauf hindeuten könnten, dass die Kindsmutter E.________ aktiv negativ "bearbeitet" habe (vgl. sein Schreiben vom 19. Mai 2017 S. 2). Es trifft jedoch zu, dass E.________ bei seiner Mutter lebt und dies sein Lebensmittelpunkt ist. Eine gewisse Orientierung an ihr und ihrem Verhalten ist daher ganz natürlich und wohl auch nicht vermeidbar.